Rechtliches

AGB.

❖ ❖ ❖
Gültig ab 01. Januar 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen mir, Matthias Arend (Fotografie Arend), und meinen Kundinnen und Kunden. Mit Auftragserteilung erkennst du diese Bedingungen an.

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB" genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Fotografie Arend.

Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt abweichend hiervon für Anzeigen oder Erklärungen, die durch den Kunden gegenüber Fotografie Arend oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Fotografie Arend ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Fotografie Arend den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Rabatt- oder Aktionsangebote sind zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

„Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.).

Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Fotografie Arend vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang beim Kunden.

Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

Gegenstand der Beauftragung kann beispielsweise die Begleitung einer Hochzeit, einer Sportveranstaltung, von Familienfeiern, ein Portrait-, Fashion-, Dessous- oder Akt-Fotoshooting, eine Fotoparty, ein Schwangerschafts- oder Newborn-Fotoshooting, Fotografen-Seminare, Workshops, Businessfotos und Ähnliches sein.

Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion

Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Fotografie Arend zu äußern.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die für das Fotoshooting gewählte Lokalität am vereinbarten Tag tatsächlich genutzt werden darf und dort fotografiert bzw. gefilmt werden kann. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Sollte Fotografie Arend einen Kostenvoranschlag erstellen, handelt es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung, die auf den Informationen und Wünschen des Kunden basiert. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

Für den Fall, dass die Hinzuziehung Dritter erforderlich ist (z. B. Stylisten, Make-up-Artists), hat sich der Kunde selbst um diese zu kümmern. Sollte Fotografie Arend mit der Hinzuziehung beauftragt werden, werden diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung beauftragt. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Fotografie Arend und den Dritten zustande.

Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Fotografie Arend ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

Überlassung von Lichtbildern zur Auswahl – Reklamationsfrist

Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

Das Bildmaterial steht im Eigentum von Fotografie Arend. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.

Der Kunde sucht aus den digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er — neben den im Paket bereits enthaltenen Lichtbildern — käuflich erwerben möchte.

Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Stils sind ausgeschlossen, sofern die Arbeiten dem auf der Website und den Social-Media-Kanälen gezeigten Stil entsprechen.

Übergabe von Dokumenten

Fotografie Arend behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

Fotografie Arend ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen — gleich in welcher Form — zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu verwenden. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Fotografie Arend vorgelegten Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte verpflichtet den Kunden — unbeschadet sonstiger Ansprüche von Fotografie Arend — zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

Stornierung von verbindlich gebuchten Terminen

Sobald der Kunde eine Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) mit dem von ihm angenommenen Angebot von Fotografie Arend erhalten hat, gilt der vereinbarte Termin als verbindlich gebucht. Fotografie Arend hält diesen Termin exklusiv für den Kunden frei und kann für diesen Zeitraum keine weiteren Aufträge annehmen.

Für die verbindliche Reservierung des Termins wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages des Angebots sofort zur Zahlung fällig. Die Reservierungsgebühr wird auf die Abschlussrechnung angerechnet.

Im Falle einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden wird die Reservierungsgebühr einbehalten. Sie dient insbesondere als Ausgleich dafür, dass Fotografie Arend den Termin freigehalten und gegebenenfalls andere Aufträge für diesen Zeitraum nicht angenommen hat.

Für die Reservierung eines Hochzeits-Fotoshootings und/oder einer Hochzeitsreportage gilt ebenfalls eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages des Angebots. Sie wird auf die spätere Gesamtrechnung angerechnet. Bei einer Stornierung durch den Kunden wird sie einbehalten und stellt einen pauschalen Ausgleich für den mit der exklusiven Terminbindung verbundenen Aufwand und den möglichen Verdienstausfall dar.

Eine Stornierung des Fototermins ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an; die bereits gezahlte Reservierungsgebühr wird gemäß Ziffer 6.2 einbehalten.

Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Fotografie Arend berechtigt, 50 % des vereinbarten Honorars als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Fotografie Arend kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Fotografie Arend berechtigt, je nach vereinbarter Shootingkategorie und dem entstandenen Ausfall bis zu 80 % des vereinbarten Honorars als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Auch hier bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass Fotografie Arend kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bucht der Kunde innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Stornierung ein gleichwertiges Fotoshooting bei Fotografie Arend, werden bereits gezahlte Stornierungsgebühren auf den neuen Auftrag angerechnet.

Bricht der Kunde das Fotoshooting aus von ihm zu vertretenden Gründen vorzeitig ab oder erscheint er ohne vorherige Stornierung nicht zum vereinbarten Termin, ist grundsätzlich das vereinbarte Honorar (Fotoshooting-Gebühr, gegebenenfalls angefallene Fahrtkosten sowie Nutzungsgebühren für erstellte Bilder) fällig. Konnten aufgrund des Abbruchs oder Nichterscheinens keine Bilder angefertigt werden, beschränkt sich der Anspruch ausschließlich auf die Fotoshooting-Gebühr sowie gegebenenfalls angefallene Fahrtkosten.

Absage durch Fotografie Arend – Änderungen im Ablauf

Kann Fotografie Arend aufgrund von höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, haftet Fotografie Arend nicht, soweit der Ausfall nicht zu vertreten ist. Bereits gezahlte Beträge werden zeitnah erstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

Fotografie Arend wird sich bemühen, einen Ersatztermin oder — nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden — einen Ersatzfotografen zu vermitteln. Mehrkosten durch einen Ersatzfotografen werden nur dann vom Kunden getragen, wenn dies ausdrücklich vorab zwischen den Parteien vereinbart wurde. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf seinerseits absagt, haftet Fotografie Arend nicht.

Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Fotografie Arend zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Fotografie Arend darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste vorab in geeigneter Weise darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird (z. B. durch Hinweis in der Einladung oder durch Aushang vor Ort).

Der Kunde (Veranstalter) hat Fotografie Arend rechtzeitig darüber zu informieren, wenn einzelne Personen ausdrücklich nicht fotografiert werden möchten. Fotografie Arend wird sich bemühen, diese Personen bei Gruppenbildern und gezielten Aufnahmen nicht abzubilden.

Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information seiner Gäste und werden Ansprüche Dritter wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend gemacht, stellt der Kunde Fotografie Arend von solchen Ansprüchen frei, soweit Fotografie Arend kein Verschulden trifft.

Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers in geeigneter Form einzuholen.

Versäumt der Kunde diese Klärung und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Fotografie Arend, hat der Kunde das vereinbarte Honorar zu tragen.

Sind mehrere Fotografen anwesend, hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll.

Hinweise für Foto-Shootings

Als Kunde von Fotografie Arend bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

Sie sollten spätestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin am vereinbarten Shootingort eintreffen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Fotografie Arend, davon im Einzelfall abzuweichen.

Fotografie Arend übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

Bei einem längeren Fotoshooting denken Sie bitte daran, genügend Verpflegung (Getränke und einen Snack) für eine Pause mitzubringen.

Newborn-Fotoshootings

Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grundsätzlich bis zum 3. Lebensmonat erfolgen.

Das Fotoshooting findet beim Kunden zu Hause oder an einem gemeinsam vereinbarten anderen Ort statt (zzgl. Anfahrtskosten ab 30 km Anfahrt). Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie Ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.

Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dies ist ein Service von Fotografie Arend.

Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für Ihr Baby und für sich selbst.

Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind / die Kinder bei den Eltern.

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und etwaige Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Fotografen zur Kenntnis zu bringen.

Fotoaufnahmen — insbesondere im Outdoor-Bereich — sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Fotografie Arend übernimmt hierfür keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Bearbeitung der angefertigten Bilder

Die Bilder werden grundsätzlich durch Fotografie Arend bearbeitet und optimiert.

Bei einer Hochzeitsreportage wird die im jeweiligen Paket angegebene Anzahl an Fotos professionell bearbeitet und ist im Paketpreis enthalten.

Der Kunde hat nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Fotografie Arend entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite und den zugehörigen Social-Media-Accounts vorab einen Eindruck verschaffen.

Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Fotografie Arend weist den Kunden bei Bereitstellung der Bilder ausdrücklich auf den Beginn und die Folgen dieser Frist hin. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sofern keine Reklamation in Textform (z. B. E-Mail) erfolgt ist. Die Vergütung wird mit Ablauf der Reklamationsfrist fällig.

Gutscheine

Der Kunde kann bei Fotografie Arend Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Fotografie Arend. Die Gutscheine können von jeder Person eingelöst werden, die den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Gutscheine verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).

Wird ein Gutschein im Wege des Fernabsatzes (z. B. per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über die Website) von einem Verbraucher erworben, steht diesem ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird mit dem Gutschein übermittelt.

Nutzungsrechte und Urheberrecht

Fotografie Arend steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz, die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis weiterzugeben.

Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zur üblichen privaten Verwendung.

Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verfremdung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Dies umfasst insbesondere das Anwenden zusätzlicher Filter, nachträgliche Retuschen oder Veränderungen mittels KI-Software.

Die private Veröffentlichung in sozialen Medien ist gestattet, sofern die Bilder unverändert bleiben und die Urheberkennzeichnung gemäß Ziffer 12.11 erfolgt.

Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen (z. B. für eine Unternehmenswebseite, zu Werbezwecken, auf Flyern oder in sozialen Medien zu geschäftlichen Zwecken), muss dies gesondert im Rahmen einer Lizenz schriftlich vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

Fotografie Arend räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien (RAW) der Lichtbilder zur weiteren Bearbeitung, ist Fotografie Arend zu informieren. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang berechnet werden. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

Bei Fotografie Arend verbleibt das Eigentum an den Negativen, Rohdateien sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

Auf Anfrage durch Fotografie Arend ist der Kunde verpflichtet, Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Fotografie Arend in branchenüblicher Form als Urheber benennen: „Fotografie Arend – www.foto-arend.de". Die Urheberkennzeichnung hat unmittelbar am Bild oder im zugehörigen Begleittext (z. B. Bildunterschrift, Caption, Posttext) zu erfolgen. Bei Veröffentlichungen auf Websites ist zusätzlich eine Nennung im Impressum möglich. Abweichungen sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.

Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Fotografie Arend.

Eine Verwendung der im Rahmen des Auftrages entstandenen Foto- und Videoaufnahmen durch Fotografie Arend zu eigenen Werbezwecken (insbesondere Website, Social-Media-Kanäle, Portfolio, Printwerbung, Ausstellungen oder Veröffentlichungen) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie §§ 22, 23 KUG. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Nutzung. Ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt keine Veröffentlichung von Bildaufnahmen durch Fotografie Arend.

Kundenbilder zur Weiterbearbeitung

Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Fotografie Arend ein Urheberrecht am erstellten Produkt; das Urheberrecht am Bild selbst liegt beim Kunden.

Der Kunde erklärt mit der Übersendung der Bilder, der Urheber der Bilder zu sein oder die uneingeschränkten Nutzungsrechte zu besitzen. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Kunde uns gegenüber und stellt Fotografie Arend von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

Fotografie Arend ist berechtigt, die zur Bearbeitung übersandten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen (z. B. unzulässige Darstellungen von Minderjährigen). In diesem Fall ist Fotografie Arend berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine darüber hinausgehende Prüfpflicht besteht nicht.

Eine Haftung von Fotografie Arend für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Fotografie Arend von jeglicher Haftung — einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten — für derartige Inhalte frei.

Sind Leistungen von Fotografie Arend teilweise oder insgesamt aufgrund der vom Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Vergütungsanspruch von Fotografie Arend unberührt.

Sofern der Kunde Bilddateien zur Ausführung eines Auftrages an Fotografie Arend überlässt (z. B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger), wird Fotografie Arend hiermit ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall in Textform als Fixtermin vereinbart sind. Fotografie Arend bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 bis 8 Wochen zur Verfügung zu stellen.

Die Einhaltung eines Termins setzt voraus, dass Fotografie Arend sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen, Freigaben oder sonstigen Beiträge — einschließlich fälliger Abschlagszahlungen — rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung auf Umständen, die seitens Fotografie Arend nicht zu vertreten sind, verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

Vergütung – Nutzungsgebühren

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Fotografie Arend genannten Honorare. Fotografie Arend ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; aus diesem Grund wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Falls kein Honorar individuell vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

Weitere Kosten — wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen, Material- und Laborkosten — sind nicht im Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Es gelten folgende Sätze:

  • Anreisekosten: 0,30 € pro angefangenem Kilometer — ab einer Anreise von mehr als 30 km vom Geschäftssitz von Fotografie Arend (gemäß Google Maps, wirtschaftlichste Route)
  • Normale Fotoshootings werden nicht minutengenau abgerechnet. Maßgeblich ist die vereinbarte Leistung bzw. das gebuchte Paket. Fotografie Arend nimmt sich die Zeit, die erforderlich ist, um die vereinbarten Ergebnisse zu erzielen.
  • Overtime bei Hochzeitsshootings bzw. Reportagen: 200,00 € für jede angefangene neue Stunde (Kulanzzeit möglich)
  • Übernachtungskosten nach tatsächlichem Aufwand

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Fotografie Arend ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.

Soweit der Kunde Leistungen in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, sodass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine angemessene Vergütung gewährt.

Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

Nach Auftragserteilung wird die in Ziffer 6.2 geregelte Reservierungsgebühr in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Im Übrigen ist Fotografie Arend berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

Die Schlussrechnung wird nach Erbringung der Gesamtleistung gestellt. Die Reservierungsgebühr wird hierauf angerechnet.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Fotografie Arend sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, bereits ausgehändigten Produkten oder sonstigen Leistungen vor.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist ist Fotografie Arend — unbeschadet sonstiger Ansprüche — berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu beanspruchen.

Übertragung des Vertrages

Fotografie Arend ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung durch Fotografie Arend für die Leistungen bleibt unberührt.

Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

Haftung und Verjährung

Fotografie Arend haftet dem Kunden — außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit sowie bei Verletzung von Hauptleistungspflichten — auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Im Übrigen ist die Haftung von Fotografie Arend auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5-fachen Betrag des Auftragswertes begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie in den Social-Media-Profilen von Fotografie Arend und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Fotografie Arend. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel im Sinne der §§ 434, 633 BGB begründet.

Fotografie Arend haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen — es sei denn, es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.

Fotografie Arend haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Fotografie Arend erstellten Bildern und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

Wird Fotografie Arend von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Fotografie Arend von der Haftung frei und erstattet sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Fotografie Arend bleibt hiervon unberührt.

Für Schäden an Fotografie Arend durch den Kunden überlassenen Unterlagen — insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten — ist die Haftung von Fotografie Arend auf den Materialwert beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Fotografie Arend nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

Fotografie Arend haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Fotografie Arend liegen.

Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Fotografie Arend verjähren — außer bei Vorsatz — nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Fotografie Arend verjähren — außer bei Vorsatz — nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter von Fotografie Arend sowie für Dritte, die durch Fotografie Arend eingeschaltet wurden.

Speicherung und Aufbewahrung von Bilddaten

Im Rahmen der Beauftragung verarbeitet Fotografie Arend personenbezogene Daten in Form von Bildaufnahmen (z. B. Fotografien und ggf. Videoaufnahmen) sowie zugehörige Metadaten. Darüber hinaus speichert Fotografie Arend digitale Negative (RAW-Dateien), bearbeitete Bilddateien und sonstige im Rahmen des jeweiligen Auftrags entstandene Bild- und Projektdaten.

Die Speicherung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Das berechtigte Interesse besteht insbesondere in:

  • der Archivierung und Dokumentation der eigenen fotografischen Werke,
  • der Möglichkeit späterer Nachbestellungen, Nachbearbeitungen oder Erweiterungen von Nutzungsrechten,
  • der Beweissicherung im Zusammenhang mit urheberrechtlichen, lizenzrechtlichen oder vertraglichen Fragestellungen,
  • der Ersatzbereitstellung bei Verlust oder Beschädigung von Bilddateien auf Kundenseite.

Die Speicherung erfolgt solange dies für die genannten Zwecke erforderlich ist. Die Erforderlichkeit wird regelmäßig — mindestens alle fünf Jahre — überprüft. Sobald die Speicherung nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gelöscht.

Eine Veröffentlichung oder sonstige Nutzung der Bilddaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte oder auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Betroffene Personen haben jederzeit das Recht, der weiteren Speicherung ihrer Bilddaten zu widersprechen, sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (Art. 21 DSGVO). Zudem bestehen die gesetzlichen Betroffenenrechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO.

Schadensersatz und Vertragsstrafe

Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Fotografie Arend zu zahlen.

Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Unternehmer-Kunde für jeden Fall der unerlaubten — ohne schriftliche Zustimmung von Fotografie Arend — Weitergabe an Dritte, unberechtigten Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung oder kommerziellen Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

Für Verbraucher-Kunden gilt im gleichen Fall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Fotografie Arend ein geringerer Schaden entstanden ist.

Widerruf und Rückerstattung

Fotoshootings mit festem Termin

Bei Fotoshootings, Workshops und vergleichbaren Leistungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wird, handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen bzw. Dienstleistungen zu einem bestimmten Termin. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht hierfür kein Widerrufsrecht, sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird.

Digitale Inhalte und Leistungen ohne festen Termin

Bei digitalen Inhalten und individuell erbrachten Leistungen ohne festen Aufnahmetermin (z. B. reine Bildbearbeitung, Retuschearbeiten, Bildpakete ohne Termin, Gutscheine) steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn

  • der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Fotografie Arend vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnt, und
  • der Kunde bestätigt hat, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.

Rückerstattung und Stornierung

Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nur, soweit gesetzliche Vorschriften dies vorsehen oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Rücktritt, Stornierung oder Nichtwahrnehmung eines vereinbarten Foto-Termins gelten ausschließlich die Stornierungsregelungen gemäß Ziffer 6 dieser AGB.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Fotografie Arend nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Erfüllungsort ist Neustadt an der Aisch. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Nürnberg.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn (a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder (b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

Begriffsdefinitionen

Fotografie Arend
Bezeichnet den Anbieter der Leistungen und Vertragspartner des Kunden.
Kunde
Die natürliche oder juristische Person, die Leistungen von Fotografie Arend bucht. Verbraucher (§ 13 BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt. Unternehmer (§ 14 BGB) ist eine Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Angebot
Die von Fotografie Arend übermittelte Leistungs- und Preiszusammenstellung (z. B. per E-Mail, WhatsApp, PDF oder über die Website), einschließlich Leistungsbeschreibung, Paketinhalt, Termin, Ort und ggf. Zusatzkosten.
Fotoshooting-Gebühr
Die Vergütung für die fotografische Leistung (Zeit, Planung, Durchführung) unabhängig von der späteren Auswahl einzelner Bilder.
Nutzungsgebühr
Das Entgelt für die Einräumung von Nutzungsrechten an den final gelieferten Lichtbildern (z. B. private Nutzung oder — gesondert — kommerzielle Lizenz).
Honorar
Der im Angebot vereinbarte Gesamtpreis für die beauftragte Leistung, bestehend aus Fotoshooting-Gebühr, ggf. Nutzungsgebühr sowie vereinbarten Zusatzleistungen. Reise- und Nebenkosten können zusätzlich anfallen.
Reservierungsgebühr
Die in Ziffer 6 geregelte Anzahlung für die verbindliche Terminreservierung. Sie wird auf die Abschlussrechnung angerechnet und bei Stornierung durch den Kunden gemäß Ziffer 6 einbehalten.
Fahrtkosten
Die in Ziffer 15.3 geregelten Kosten für An- und Abreise (Kilometerpauschale) sowie ggf. Parkgebühren, soweit vereinbart oder nachgewiesen.
Overtime
Die Vergütung für zusätzliche Aufnahmezeit, die über die vereinbarte Dauer hinausgeht. Abrechnung je angefangene Stunde gemäß Ziffer 15.3 oder Angebot.
Ansichtsmaterial
Bilder in geringer Auflösung oder mit Schutzmaßnahmen (z. B. Wasserzeichen), die ausschließlich zur Auswahl und Abstimmung bereitgestellt werden und nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
Finale Bilder
Die vom Kunden ausgewählten und von Fotografie Arend bearbeiteten Lichtbilder, die in der vereinbarten Form (Datei, Abzug, Album) geliefert werden.
RAW-Dateien / Rohdaten
Unbearbeitete Originaldateien. Eine Herausgabe ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Textform
Eine Nachricht, die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann (§ 126b BGB) — z. B. E-Mail, WhatsApp oder sonstige Mitteilung.
Nach oben scrollen